Wie läuft eine Akkreditierung ab
und was ist für studentische GutachterInnen zu tun?

von Falk Bretschneider, Paris und Colin Tück, Aachen

1. Antragstellung

Die Hochschule, die einen Studiengang akkreditieren lassen will, stellt bei einer vom Akkreditierungsrat akkreditierten Agentur einen Antrag. Die Agentur berät die Hochschule gegebenenfalls über das Verfahren, fordert dann eine Selbstdokumentation, in der die Hochschule ausführlich zu Konzept, Struktur und Ressourcen des geplanten oder bereits realisierten Studienangebots Auskunft gibt. Hochschule und Agentur schließen einen Vertrag über das Akkreditierungsverfahren. Ab hier wird das Verfahren für die Hochschule kostenpflichtig.

2. Vorprüfung des Antrages

Die Geschäftsstelle der Agentur prüft den Antrag auf formale Richtigkeit und leitet ihn an das Entscheidungsgremium der Agentur weiter. Das ist in der Regel die Akkreditierungskommission; in dieser müssen auch Studierende vertreten sein. Die Akkreditierungskommission nimmt den Antrag an oder lehnt ihn ab. Studentische Mitglieder in der Kommission können nach Durchsicht der Unterlagen auf besonders studierendenrelevante Fragen hinweisen und darauf hin wirken, daß diese bei der weiteren Verfahrensdurchführung berücksichtigt werden.

3. Einsetzen der GutachterInnengruppe

Nach Annahme des Verfahrens setzt die Akkreditierungskommission, meist auf Vorschlag eines Fachausschusses der Agentur, eine GutachterInnengruppe ein. Studierende sollen Mitglieder dieser GutachterInnengruppen sein. Die Erfüllung dieser Soll-Regel durch die Agenturen ist unterschiedlich. Die Aufgabe der GutachterInnen besteht darin, die qualitativen Standards der Agentur zu operationalisieren und den Studiengang aus ihrer Perspektive im Detail zu bewerten.

4. Begehung des Studienganges

Nach eingehender Lektüre der schriftlichen Unterlagen zum Studiengang erfolgt eine Vor-Ort-Begehung des Studiengangs. Üblicherweise geht dem ein internes Vorbereitungsgespräch der GutachterInnen voraus, das der Thematisierung von Vorgehen und grundsätzlichen Fragen zur Begutachtung sowie dem Austausch von Anmerkungen zu den schriftlichen Unterlagen dient. Bei der Begehung selbst machen sich die GutachterInnen ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort. Sie sprechen mit den Verantwortlichen des Studienganges, den Lehrenden, den Studierenden und begutachten die Ressourcen der Hochschule (Bibliothek, EDV, Labore etc.). Das Ziel ist ein möglichst objektives Bild von den Realisierungsmöglichkeiten des Studienganges zu erhalten und die Kompetenzen und Chancen, die er seinen AbsolventInnen verleiht, realistisch einschätzen zu können.

5. Abschlussbericht

Nach der Begehung verfassen die GutachterInnen, meist mit Unterstützung der Geschäftsstelle der Agentur, einen Abschlussbericht. Dieser gibt Auskunft über das vor Ort Gesehene und Gehörte sowie die Beurteilung des Studiengangs durch die GutachterInnen. Er soll eine Einschätzung zu den Realisierungschancen geben und kritische oder verbesserungsbedürftige Punkte aufzeigen. Kernpunkt des Berichts ist natürlich die Empfehlung, ob und mit welchen Auflagen die GutachterInnen den Studiengang akkreditiert sehen möchten.

6. Akkreditierungsentscheidung

Auf Grundlage des Abschlussberichts der GutachterInnen und möglichst eines Gesprächs mit einer/m VertreterIn der Gruppe entscheidet letztlich die Akkreditierungskommission der Agentur über Akkreditierung, Nicht-Akkreditierung oder Akkreditierung mit Auflagen. Die studentischen Mitglieder der Kommission können hier noch einmal sowohl auf besonders innovative Angebote hinweisen oder kritische Punkte hervorheben und deren Berücksichtigung in der Entscheidung einfordern. Nach der Entscheidung wird eine Akkreditierungsurkunde ausgestellt, in welcher die Dauer der Akkreditierung und eventuelle Auflagen vermerkt sind.