Glossar

Akkreditierung -
ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung, bei dem in einem fachlich-inhaltlichen Prüfverfahren, meist peer-review, die Einhaltung qualitativer Standards festgestellt und im Anschluß eine ja/nein-Entscheidung über die Zulassung gefällt wird. Bei der Akkreditierung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich kommt als Entscheidungsvariante eine dritte, die Akkreditierung mit Auflagen, hinzu, bei welcher Antragstellern die Möglichkeit gegeben wird, kurzfristig unerhebliche Mängel zu beheben. Die Akkreditierung ist immer zeitlich befristet und muß durch Reakkreditierung regelmäßig erneuert werden. Verfahrenstechnisch getrennt von der Akkreditierung ist die staatliche Genehmigung des Studiengangs.
Akkreditierungsagenturen -
sind Einrichtungen unterschiedlicher Rechtsform und Träger, die nach Erlangung einer Akkreditierung beim Akkreditierungsrat in dessen Auftrag Akkreditierungsverfahren an Hochschulen durchführen und an Studiengänge dessen Qualitätssiegel verleihen dürfen. Die Agenturen unterliegen der Kontrolle des Akkreditierungsrates, der die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit festlegt. Eine aktuelle Liste aller akkreditierter Agenturen finden sich im Internet unter http://www.akkreditierungsrat.de/agenturen.htm
Akkreditierungskommission (AK) -
ist das Entscheidungsgremium einer Akkreditierungsagentur. Die AKs haben verbindliche Entscheidungskompetenzen für alle Verfahren. Ihnen müssen VertreterInnen der Hochschulen, Studierenden und Berufspraxis angehören. Entscheidungen der Akkreditierungskommission werden häufig durch die Fachausschüsse vorbereitet.
Akkreditierungsrat (AR) -
ist das unabhängige, zentrale Steuerungs- und Kontrollgremium des deutschen Akkreditierungsystems. Der Akkreditierungsrat akkreditiert nach seinem neuen Organisationsstatut ab 1.1.2003 Akkreditierungsagenturen und überwacht deren Tätigkeit. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung der von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gesetzten Rahmenbedingungen geachtet und darauf, daß die Verfahren in den Agenturen den vom Akkreditierungsrat festgelegten Standards und Kriterien entsprechen. Dem Akkreditierungsrat gehören VertreterInnen der Hochschulen (RektorInnen, WissenschaftlerInnen, Studierende), der Kultusministerkonferenz sowie der Berufspraxis an. Im Internet: http://www.akkreditierungsrat.de
Berufspraxis -
bezeichnet VertreterInnen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die bei der Teilnahme an einem Verfahren der Akkreditierung aufgrund ihrer berufspraktischen Erfahrungen u.a. Aussagen zur Berufsfeldrelevanz des Abschlusses und zu den Arbeitsmarktchancen der AbsolventInnen treffen sollen.
Evaluation -
ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung bestehender Studienangebote, das maßgeblich auf eine Stärke-Schwäche-Analyse zielt und in konkrete Schritte der Qualitätsverbesserung münden soll, jedoch in der Regel nicht allein über den Fortbestand des Studiengangs entscheidet. Unverzichtbares Element von Evaluationsverfahren sind Studierendenbefragungen und gemeinsame Auswertungen der Ergebnisse durch Lehrende und Studierende.
Bündelakkreditierung -
auch Clusterakkreditierung genannt, bezeichnet die Zusammenfassung von Studiengängen zu einem Bündel und deren Akkreditierung in einem Verfahren. Die Agenturen müssen sicherstellen, dass die gebündelten Studiengänge in einem sinnvollen begründeten Zusammenhang stehen. Bündelakkreditierung sollen dazu dienen den „Ansturm“ an Akkreditierungsverfahren besser bewältigen zu können. Genaue Angaben, wie groß ein Bündel sein darf, existieren bis jetzt nicht. Die KMK sagt hierzu lediglich, dass die Feststellung der Qualität eines Studienganges gewährleistet sein muss. Da in den Peer Groups meist nur ein Studierender mitwirkt, stellt sich der studentische Einfluss bei fachlich weit gefassten Bündeln als schwierig dar.
Clusterakkreditierung -
siehe Bündelakkreditierung
Fachausschüsse (FA) -
sind Gremien der Agenturen, die die Entscheidungen der Akkreditierungskommissionen vorbereiten können. Sie sind nach Fächern oder Fachgruppen aufgeteilt. Ihnen gehören i.d.R. VertreterInnen der Hochschulen, Studierenden und Berufspraxis an, allerdings existieren hier keine Vorgaben des Akkreditierungsrates.
GutachterInnen -
siehe peer-review.
Peer-review -
das gebräuchlichste Begutachtungsverfahren in Akkreditierung und Evaluation ist heute die peer-review, sinngemäß: Begutachtung durch gleichrangige GutachterInnen. Die Gleichrangigkeit der peers bezieht sich darauf, daß auch sie in der Regel aus der Hochschule kommen, und auf ihren Expertenstatus. Peers beurteilen aufgrund ihrer jeweils spezifischen Erfahrungen und Kompetenzen, die sie zu einem Urteil qualifizieren. Studentische peers sind so als ExpertInnen ihrer Studierbedürfnisse gleichberechtigte Beteiligte an Begutachtungsverfahren.
Gutachternetzwerk (gewerkschaftliches ~, GNW) -
ist ein Zusammenschluss von gewerkschaftlich engagierten BerufspraktikerInnen, WissenschaftlerInnen und Studierenden, die sich in Akkreditierungsverfahren einbringen. Träger des Netzwerks sind die Gewerkschaften IG BCE, IG Metall und ver.di, sowie die Hans-Böckler-Stiftung und die „Zentraleinrichtung Kooperation“ der TU Berlin. Ziel des Netzwerks ist eine Studienreform im Interesse der Studierenden, also der künftigen ArbeitnehmerInnen und Akkreditierungsagenturen und fördert die Beteiligung von BerufspraktikerInnen sowie von Studierenden an Akkreditierungsverfahren.
Programmakkreditierung -
- siehe Akkreditierung
Qualitative Standards -
sind von Akkreditierungsrat und Akkreditierungsagenturen festgelegte Kriterien, denen Studienangebote genügen müssen, um eine Akkreditierung und damit das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu erlangen. Die Kriterien sind nicht quantitativ, sondern qualitativ ausgerichtet und müssen die Besonderheiten des vorgelegten Studienangebotes berücksichtigen. Sie sind transparent und auf den Homepages der Agenturen und des Akkreditierungsrates einzusehen.
Qualitätsentwicklung -
ist gegenüber der Qualitätssicherung ein weiter Begriff. Er umfasst Maßnahmen und Bemühungen, die darauf abzielen, nicht nur Mindeststandards einzuhalten, sondern die Qualität von Studienangeboten weiterzuentwickeln und zu erhöhen.
Qualitätssicherung -
ist das Bemühen und das Ergreifen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Qualität von Studienangeboten. Sie nimmt die Aufgabe wahr, Qualitätsrisiken zu ermitteln und Maßnahmen zu treffen, um Fehler zu vermeiden, bevor sie auftreten. Die Qualität bezeichnet dabei die Gesamtheit der Merkmale, die einen Studiengang zur Erfüllung vorgegebener Forderungen (z.B. zur optimalen Ausbildung der Studierenden) geeignet macht.
Qualitätssiegel -

um einer erfolgreichen Akkreditierung auch symbolischen Ausdruck zu geben, hat der Akkreditierungsrat den Agenturen das Recht gegeben, ein Qualitätssiegel zu verleihen. Das Siegel, ähnlich wie eine TÜV- Plakette, gibt darüber Auskunft, daß der betreffende Studiengang erfolgreich ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen hat und denn dabei geforderten qualitativen Standards entspricht. Das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates sieht so aus:

Siegel des Akkreditierungsrates
Reakkreditierung -
nach Ablauf einer Akkreditierungsperiode müssen Studiengänge sich erneut einer Qualitätsprüfung unterziehen, die grundsätzlich dem Verfahren der Akkreditierung entspricht, in der Regel jedoch in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Bei diesem Verfahren können Ergebnisse aus Verfahren der Evaluation, die der Studiengang durchlaufen hat, einbezogen werden. Auch Reakkreditierungsentscheidungen sind zeitlich befristet.
Staatliche Genehmigung -
von der Akkreditierungsentscheidung unberührt bleibt in vielen Bundesländern die staatliche Genehmigung eines Studienganges, d.h. seine Integration in die Landeshochschulstrukturplanung und die Zuweisung der zu seiner Durchführung notwendigen Haushaltsmittel. Einige Bundesländer haben allerdings inzwischen einen Automatismus installiert, der einer Akkreditierung eines Studienganges ohne weiteres dessen staatliche Genehmigung folgen läßt.
Systemakkreditierung -
Im Gegensatz zur Programmakkreditierung wird hier vor allem das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre überprüft. Die für das Erreichen der Qualifikationsziele und hohen Qualität relevanten Strukturen der Hochschule werden auf ihre Eignung und Funktion hin überprüft. Als Richtlinien dienen die European Standards and Guidelines, die Vorgaben der KMK und die Kriterien des Akkreditierungsrates. Nach einer positiv verlaufenen Systemakkreditierung gilt das gesamte Studienangebot der Hochschule als akkreditiert. Die Systemakkreditierung erfolgt in der Regel für eine Dauer von nicht mehr als sechs Jahren.


Glossar zum Bologna Prozess der HRK
Glossar zum Bologna Prozess des fzs