Was ist Akkreditierung eigentlich …
… und warum sollen wir da mitmachen?

von Sonja Staack, Hamburg

Nachdem sich die Bundesregierung entschieden hatte, Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland zuzulassen, brachten die KultusministerInnen und HochschulrektorInnen zugleich ein neues System der 'Qualitätssicherung' auf den Weg: Das Akkreditierungssystem. Die Erwartungen an das neue System sind groß: Es soll nicht nur eine bundesweit vergleichbare Qualität garantieren, sondern gleichzeitig für eine größere Transparenz der Hochschulbildung sorgen, StudienanfängerInnen verlässliche Orientierung geben, die Mobilität von Studierenden fördern und die Attraktivität der deutschen Hochschulbildung für ausländische Studierende steigern.

Andererseits war das Akkreditierungssystem gerade in studentischen Kreisen - bereits vor seiner Einführung politisch vehement umstritten. Nach den ersten Jahren Erfahrung mit dem neuen System haben sich einige der studentischen Befürchtungen durchaus bestätigt, der Streit um die Demokratisierung der Akkreditierungsinstitutionen und um die Grenzen des Wettbewerbs ist längst nicht beigelegt und die Liste der Kritikpunkte wird von Jahr zu Jahr länger.

Nichtsdestotrotz hat sich das Akkreditierungssystem als zentrales Forum der Studienreformdebatte auf Bundesebene erfolgreich etabliert. Wer vor Ort an Studienreformdebatten aktiv beteiligt ist, wird den wachsenden Einfluss von Akkreditierungsverfahren auf die Studiengestaltung kaum bezweifeln. Egal, wie wir das neue System im einzelnen bewerten: Wo über die Ziele, Inhalte und Methoden von Hochschulbildung entschieden wird, dürfen die Studierenden nicht außen vor bleiben. Dies ist bislang jedoch noch vielfach der Fall. Um das zu ändern, gibt es den Studentischen Akkreditierungspool.

So war es früher: Rahmenprüfungsordnungen definierten Standards für jedes Fach

Eine gemeinsame Kommission von KultusministerInnenkonferenz (KMK) und HochschulrektorInnenkonferenz (HRK) formulierte bislang für jedes Fach eine Rahmenprüfungsordnung, die verbindliche Vorgaben machte - also beispielsweise wie viel Mathematik ein Ingenieur können oder in welchen Fächern eine Politologin geprüft werden muss. Die Einhaltung der Rahmenprüfungsordnungen wurde durch das zuständige Landesministerium bei der Genehmigung des Studienganges überprüft.

Das neue System: GutachterInnen beurteilen die fachlich-inhaltliche Qualität

Im Akkreditierungssystem gibt es keine Rahmenprüfungsordnungen mehr. Lediglich fächerübergreifende Standards werden auf zentraler Ebene definiert - also etwa, dass ein Bachelor für mindestens drei und höchstens vier Jahre Vollzeitstudium konzipiert sein muss sowie Richtlinien zur Kreditpunkt-Vergabe oder zur Modularisierung. Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Qualität eines Studienganges liegt bei den neu gegründeten Akkreditierungsagenturen. Diese schicken auf Antrag der betreffenden Hochschule eine Gruppe von GutachterInnen, die den neuen Studiengang im Rahmen einer ein- bis zweitägigen Begehung unter die Lupe nehmen. Zu den GutachterInnen gehören ProfessorInnen, VertreterInnen der Berufspraxis sowie - idealerweise - Studierende. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Akkreditierungsagentur anschließend darüber, ob der Studiengang akkreditiert wird oder nicht. Sie kann die Akkreditierung außerdem an Auflagen knüpfen, den Fachbereich also beispielsweise zu einer Überarbeitung des Kreditpunktsystems verpflichten. Die Akkreditierungsagenturen selbst müssen sich vor der Aufnahme der Arbeit ebenfalls akkreditieren lassen: Hierfür wurde auf Bundesebene ein Akkreditierungsrat eingerichtet. Der Akkreditierungsrat formuliert außerdem einen Referenzrahmen für die Akkreditierung von Studiengängen.1

Erklärtes Ziel des Akkreditierungssystems ist es, den Fachbereichen mehr Gestaltungsspielraum für die Entwicklung innovativer Studiengangskonzepte zu geben. Die GutachterInnen sollen nicht starre Vorgaben abhaken, sondern überprüfen, ob ein Studiengang auf einem schlüssigen Konzept beruht und die selbst gesteckten Ziele tatsächlich erreichen kann. Ob das Akkreditierungssystem tatsächlich neue Gestaltungsspielräume eröffnet hat, ist allerdings umstritten. So zog der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) die Bilanz2, dass die informelle Standardisierung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren den Detailliertheitsgrad der Rahmenprüfungsordnungen in manchen Bereichen inzwischen sogar übersteigt. Wegen der faktischen Monopolbildung einzelner Agenturen für die Studiengänge bestimmter Fachrichtungen oder für die Hochschulen in bestimmten Regionen ist auch die vermeintliche Absicherung fachlicher Pluralität durch die freie Wahl einer Agentur empfindlich beeinträchtigt. Die Auseinandersetzungen um die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Akkreditierungssystems werden uns also weiter begleiten.

Partizipationsmodell oder Abwicklung demokratischer Legitimation?

Durch die Einführung des Akkreditierungssystems werden gesellschaftliche Gruppen, die Berufspraxis und Studierende zumindest potentiell in die 'Genehmigungsverfahren' von Studiengängen einbezogen. Diese neuen Partizipationsmöglichkeiten sind grundsätzlich zu begrüßen - im Sinne von Bildung und Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung gehört die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen in die Auseinandersetzung um Ziele, Inhalte und Methoden von Hochschulbildung und -ausbildung nicht erst seit der Einführung von Bachelor und Master zu den Eckpunkten studentischer Bildungspolitik.

In der Praxis ist die Beteiligung von Studierenden auf allen Ebenen des Akkreditierungssystems allerdings nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Noch immer läuft der Großteil der Akkreditierungsverfahren ohne studentische GutachterInnen, ein entsprechendes Bild bieten die Gremien der Akkreditierungsagenturen. Zwar hat der Akkreditierungsrat beschlossen, dass Studierende an allen Verfahren beteiligt werden sollen - aber 'sollen' ist eben nicht 'müssen' und die Durchsetzungskraft des Rates gegenüber den Agenturen ist beschränkt. Darüber hinaus ist längst nicht durchgesetzt, dass die Studierendenschaften auch selbst entscheiden dürfen, von wem sie im Akkreditierungssystem vertreten werden wollen. Vor dem Hintergrund, dass zu Beginn des Akkreditierungssystems kaum jemand in diesem Zusammenhang das Wort Studierende in den Mund nahm, hat sich dennoch bereits eine Menge getan - nicht zuletzt durch den Aufbau und das Agieren des Studentischen Akkreditierungspools.

Möglichkeiten nutzen und ausbauen

Bei aller Kritik bietet das Akkreditierungssystem Möglichkeiten der Mitgestaltung, die es zu nutzen gilt. Eine Entstaatlichung der Qualitätssicherung im Bildungsbereich kann unter demokratischen Maßstäben nur Sinn machen, wenn das neue System die gleichberechtigte Einbeziehung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen gewährleistet. Inwieweit ein 'freier Markt' privatwirtschaftlich organisierter Agenturen eine demokratische Teilhabe garantieren, die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Studienabschlüsse gewährleisten und eine nachhaltige Studienreform initiieren kann, darf hinterfragt werden. Ob das Akkreditierungssystem sich an diesen Maßstäben überhaupt messen lassen muss, hängt aber nicht unwesentlich davon ab, wie vehement wir uns einmischen und dies einfordern.

Es liegt an uns, Fragen der Studierbarkeit, moderner Lehr- und Lernformen und der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Studiengestaltung in Akkreditierungsverfahren auf den Tisch zu bringen. Wenn wir wollen, dass neue Studiengänge auch dahingehend unter die Lupe genommen werden, ob sie Studierenden die Fähigkeit vermitteln, sich mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlicher Entwicklung kritisch auseinanderzusetzen, ob sie die Studierenden auffordern, an der Gestaltung der eigenen Studienbedingungen aktiv mitzuwirken und die jeweils individuellen Studienschwerpunkte eigenständig zu bestimmen, dann müssen wir uns selbst in diesem Sinne einbringen. Dies erfordert jedoch die Bereitschaft vieler, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen.


  1. Unter www.akkreditierungsrat.de finden sich sowohl der Referenzrahmen sowie weitere Beschlüsse des Akkreditierungsrates
  2. Qualität entwickeln statt Mainstream sichern!, Beschluss der Mitgleiderversammlung des fzs, Oktober 2004. Dieser und weitere Beschlüsse finden sich unter www.fzs-online.org