Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens
Wann genau bei euch das nächste Verfahren ansteht, lässt sich recht gut wie folgt abschätzen: Für bereits akkreditierte Studiengänge existiert eine Datenbank, aus der sich für jeden Studiengang auslesen lässt, wie lange das aktuell verliehene Akkreditierungssiegel noch gültig ist. Dort ist mittlerweile auch im Regelfall das Gutachten für den Studiengang verlinkt. Das Reakkreditierungsverfahren wird in der Regel etwa 8 bis 12 Monate vor dem Auslaufen der aktuell gültigen Siegel begonnen. Wann ein Verfahren zur Erstakkreditierung eingeleitet wird, ist je nach Bundesland unterschiedlich – fragt hier bei der Einrichtung neuer Studiengänge am besten frühzeitig nach, wann beabsichtigt ist, den Antrag zu stellen.
Selbstbericht
Für die Hochschule beginnt das Verfahren damit, einen sogenannten Selbstbericht anzufertigen. Dieser enthält formale Angaben, Prüfungsordnungen und Modulhandbücher der zu akkreditierenden Studiengänge, eine Selbstbeschreibung des Fachbereichs sowie eine Darstellung, warum die Studiengänge nach Ansicht des Fachbereichs die Akkreditierungsvorgaben erfüllen. Eigentlich solltet ihr bereits bei der Erstellung des Berichts als Studierendenvertretung (Systemakkreditierung) bzw. Fachschaft (Programmakkreditierung / Internes Verfahren) beteiligt werden.
Gutachter*innen
Die Gutachter*innen haben die Aufgabe die Qualität anhand der Kriterien der Musterrechtsverordnung zu überprüfen. Diese Kriterien beschreiben dabei das nötige Minimum und sind vergleichsweise offen formuliert, da sie für alle Studiengänge anwendbar sind. Die Gutachter*innen sollen aus ihrer eigenen Perspektive (Lehrende, Studierende, Berufspraxis) beurteilen und begründen, ob der Studiengang die Kriterien erfüllt und wo Verbesserungsbedarf besteht.
Leitfragen sind hierbei:
- Entspricht der Studiengang den formalen Vorgaben?
- Sind die Unterlagen plausibel und stimmig (z.B. Antragstext und Prüfungsordnung)?
- Ist der Aufbau des Studienganges aus der Beschreibung der Hochschule ersichtlich und sinnvoll, um die Qualifikationsziele des Studiengangs zu erreichen?
- Werden die nötigen Kompetenzen für klassische Berufe und den weiteren akademischen Werdegang, auch an anderen Standorten, vermittelt?
- Ist die Studierbarkeit, auch in besonderen Lebenslagen, gewährleistet?
- Gibt es ausreichend Beratungsangebote?
- …
Audit
Sofern der Selbstbericht die interne Vorprüfung der Akkreditierungsagentur (Programm-/ Systemakkreditierung) bzw. Qualitätsmanagementabteilung (Interne Verfahren) erfolgreich durchläuft, findet einige Monate später i.d.R. eine vor-Ort-Begehung durch die Gutachter*innengruppe statt. Diese besteht in der Regel aus zwei bis drei Professor*innen, einer Vertretung aus dem Bereich der Berufspraxis sowie einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden. Im Rahmen dieser Begehung finden Gespräche in verschiedenen Konstellationen statt. Üblicherweise gibt es ein oder mehrere Gespräche mit den Lehrenden der Studiengänge und jeweils ein Gespräch mit der Hochschulleitung, der Fachbereichs/Fakultätsleitung und den Studierenden der Studiengänge. Als Studierendenvertretung solltet ihr hierfür extra eingeladen werden und euch aussuchen dürfen welche Studierenden an dem Gespräch teilnehmen. Dieses Gespräch ist eine der besten Möglichkeiten auf Probleme und Entwicklungsmöglichkeiten des Studiengangs (bzw des Qualitätsmanagementsystems bei Systemakkreditierungen) einzugehen und ihr solltet euch möglichst darauf vorbereiten. In einigen internen Verfahren wird allerdings auf ein Audit verzichtet und der Studiengang lediglich schriftlich begutachtet. In diesen Fällen ist besonders wichtig, dass ihr am Bericht beteiligt werden oder eine eigene Stellungnahme miteinreichen könnt!
Während dieser Gespräche stellt das Begutachtungsteam vor allem Rückfragen zur schriftlichen Dokumentation (Selbstbericht) und versucht, ein umfassendes Bild von der Studiensituation vor Ort zu erfragen. Dabei liegt der Fokus auf den Kriterien der Musterrechtsverordnung, deren Einhaltung das beantragte Akkreditierungssiegel ja bestätigen soll.
Gutachten
Im Anschluss an die Begehung erstellt das Begutachtungsteam einen Bericht, welcher der Hochschule nochmal (jedoch ohne die Beschlussempfehlung) zur Stellungnahme zugeleitet wird. Die Hochschule kann so noch einmal zu von den Gutachtern hinterfragten oder kritisierten Punkten Stellung nehmen.
Resultat
Gutachten und Stellungnahme werden dann dem Akkreditierungsrat (bzw. der entscheidenen Instanz bei internen Verfahren, e.g. Rektorat) zur Entscheidung vorgelegt. Die Akkreditierung kann hierbei ohne oder mit Auflagen ausgesprochen werden, sowie das Verfahren aussetzen oder nicht akkreditieren.
Im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen hat die Hochschule bzw. der Fachbereich 9 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen. Um die Auflagenerfüllung nachzuweisen legt der Fachbereich eine Stellungnahme sowie ggf. geänderte Ordnungen etc. vor.
Das Verfahren endet mit der Übersendung der Akreditierungsurkunde an die Hochschule oder der Mitteilung der nicht-Akkreditierung.