Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens

Wann genau bei euch das nächste Verfahren ansteht, lässt sich recht gut wie folgt abschätzen: Für bereits akkreditierte Studiengänge existiert eine – durch den Akkreditierungsrat verwaltete – Datenbank, aus der sich für jeden Studiengang auslesen lässt, wie lange das aktuell verliehene Akkreditierungssiegel noch gültig ist. Dort ist mittlerweile auch im Regelfall das Gutachten für den Studiengang hinterlegt und einsehbar. Das Reakkreditierungsverfahren wird in der Regel etwa acht bis zwölf Monate vor dem Auslaufen des aktuell gültigen Akkreditierungszeitraums begonnen. Wann ein Verfahren zur Erstakkreditierung eingeleitet wird, ist je nach Bundesland unterschiedlich – fragt hier bei der Einrichtung neuer Studiengänge am besten frühzeitig nach, wann beabsichtigt ist, den Antrag zu stellen.

Selbstbericht

Für die Hochschule beginnt das Verfahren damit, einen sogenannten Selbstbericht anzufertigen. Dieser enthält formale Angaben der zu akkreditierenden Studiengänge, eine Selbstbeschreibung des Fachbereichs sowie eine Darstellung, warum die Studiengänge nach Ansicht des Fachbereichs die Akkreditierungsvorgaben erfüllen. Ergänzende Anlagen zum Selbstbericht sind entsprechende Prüfungsordnungen, Modulhandbücher sowie eine Übersicht der Evaluationsergebnisse zurückliegender Lehrveranstaltungen. Idealerweise wird die Studierendenschaft vor Ort bei der Erstellung des Berichts bspw. über die Fachschaft beteiligt. Dies gilt ausdrücklich für alle Verfahrenstypen.

Gutachter*innen

Die Gutachter*innen haben die Aufgabe, die Qualität anhand der Kriterien der Musterrechtsverordnung zu überprüfen. Diese Kriterien beschreiben dabei das nötige Minimum und sind vergleichsweise offen formuliert, da sie für alle Studiengänge und Fachkulturen anwendbar sein müssen. Die Gutachter*innen sollen aus ihrer eigenen Perspektive (Lehrende, Studierende, Berufspraxis) beurteilen und begründen, ob der Studiengang die Kriterien erfüllt und wo Verbesserungsbedarfe bestehen.

Leitfragen sind hierbei:

  • Entspricht der Studiengang den formalen Vorgaben der MRVO?
  • Sind die Unterlagen plausibel und stimmig (z.B. Antragstext und Prüfungsordnung)?
  • Ist der Aufbau des Studienganges aus der Beschreibung der Hochschule ersichtlich und sinnvoll, um die Qualifikationsziele des Studiengangs zu erreichen?
  • Werden die nötigen Kompetenzen für das Ergreifen eines Berufs bzw. den weiteren akademischen Werdegang vermittelt?
  • Ist die Studierbarkeit, auch in besonderen Lebenslagen, gewährleistet?
  • Gibt es ausreichend Beratungsangebote?

Audit

Sofern der Selbstbericht die interne Vorprüfung der Akkreditierungsagentur (Programm-/ Systemakkreditierung) bzw. Qualitätsmanagementabteilung (Interne Verfahren) erfolgreich durchläuft, findet einige Monate später i.d.R. eine vor-Ort-Begehung durch die Gutachter*innengruppe statt. Diese besteht in der Regel aus zwei bis drei Professor*innen, einer Vertretung aus dem Bereich der Berufspraxis sowie einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden. Im Rahmen dieser Begehung finden Gespräche in verschiedenen Konstellationen statt. Üblicherweise gibt es ein oder mehrere Gespräche mit den Lehrenden der Studiengänge und jeweils ein Gespräch mit der Hochschulleitung, der Fachbereichs-/ Fakultätsleitung und den Studierenden der Studiengänge. Als Studierendenvertretung solltet ihr hierfür extra eingeladen werden und euch aussuchen dürfen, welche Studierenden an dem Gespräch teilnehmen. Dieses Gespräch ist eine der besten Möglichkeiten, auf Probleme und Entwicklungsmöglichkeiten des Studiengangs (bzw. des Qualitätsmanagementsystems bei Systemakkreditierungen) einzugehen und ihr solltet euch möglichst darauf vorbereiten. In einigen internen Verfahren wird allerdings auf ein Audit verzichtet und der Studiengang lediglich schriftlich begutachtet. In diesen Fällen ist besonders wichtig, dass ihr am Bericht beteiligt werdet oder eine eigene Stellungnahme einreichen könnt.

Während dieser Gespräche stellt das Begutachtungsteam vor allem Rückfragen zur schriftlichen Dokumentation (Selbstbericht) und versucht, ein umfassendes Bild von der Studiensituation vor Ort in Erfahrung zu bringen. Dabei liegt der Fokus auf den Kriterien der Musterrechtsverordnung, deren Einhaltung das beantragte Akkreditierungssiegel bestätigen soll.

Gutachten

Im Anschluss an die Begehung erstellt das Begutachtungsteam einen Bericht, welcher der Hochschule zur Stellungnahme zugeleitet wird. Die Hochschule kann so noch einmal zu von den Gutachtern hinterfragten oder kritisierten Punkten Stellung nehmen, mögliche Ergänzungen vorschlagen und objektiv falsche Darstellungen berichtigen.

Resultat

Gutachten und Stellungnahme werden dann dem Akkreditierungsrat (bzw. der entscheidenden Instanz bei internen Verfahren) zur Entscheidung vorgelegt. Die Akkreditierung kann hierbei ohne oder mit Auflagen ausgesprochen werden. Darüber hinaus ist es möglich, das Verfahren zwischenzeitig auszusetzen oder das Programm aufgrund gravierender Mängel nicht zu akkreditieren.

Im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen hat die Hochschule bzw. der Fachbereich neun Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen. Die Auflagenerfüllung erfolgt durch den zuständigen Fachbereich und wird anhand einer Stellungnahme sowie ggf. geänderter Ordnungen etc. auf schriftlichem Wege nachgewiesen.

Das Verfahren endet mit der Übersendung der Akkreditierungsurkunde an die Hochschule / der internen Akkreditierung oder der Mitteilung der Nicht-Akkreditierung.