Begehungen-vor-Ort jetzt auch wieder vor Ort!

Liebe Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools,
Liebe Interessierte,

auf einer seiner letzten Sitzungen hat der Akkreditierungsrat festgestellt, dass mit einer Begehung im Sinne der MRVO auch eine präsente Vor-Ort-Begehung zu verstehen ist, damit man sich ein faktisches Bild von den Begebenheiten vor Ort machen kann. Es geht also flächendeckend wieder zu den Hochschulen in ganz Deutschland. Dies gilt für alle Verfahren, die final auch vom Akkreditierungsrat beschlossen und beschieden werden. Ausnahme sind hier die Systemakkreditierungsverfahren, bei denen eine der beiden Begehungen digital stattfinden kann, sowie die durch die MRVO (resp. Landesstudienakkreditierungsverordnung) eröffneten Ausnahmen.

Bei Fragen dazu, meldet euch gerne beim KASAP (pool-kasap@studentischer-pool.de) oder den studentischen AR-Mitgliedern (pool-ar@studentischer-pool.de).

Beste Grüße
Euer KASAP