Beschwerdeausschuss
Im Rahmen pool-interner Qualitätsmanagement-Überlegungen wurde 2013 ein Beschwerdeausschuss aus bis zu drei Mitgliedern (und stellvertretenden Mitglieder) eingerichtet. Der Ausschuss hat primär die Aufgabe Beschwerden von Akkreditierungsagenturen oder von Poolmitgliedern entgegenzunehmen, zu bewerten und die daraus resultierenden Konsequenzen innerhalb von vier Wochen festzulegen.
Die grundsätzlichen Erwartungen an Poolmitglieder im Rahmen des Qualitätsverständnisses sind folgende:
- Vorbereitung des Verfahrens
- Teilnahme an der Begehung
- Mitwirkung am Bericht
- Arbeit auf Grundlage der AR-Kriterien in AR-Verfahren
- Nachbereitung (z.B. Teilnahme an der Überprüfung der Auflagenerfüllung)
Daraus abgeleitet ergibt sich, dass es nicht mit dem Qualitätsverständnis des Pools vereinbar ist, wenn:
- Keine vereinbarte Vorabstellungnahme eingereicht wird
- Kein vereinbarter Beitrag zum Bericht geleistet wird.
Konsequenzen aus der Behandlung des Vorfalls durch den Beschwerdeausschuss können sein:
- Ausschluss aus dem Programm- und oder Systemakkreditierungspool
- Aussprache einer Verwarnung
- Keine Konsequenzen
- Keine Grundlage für die Beschwerde
Die Entscheidung muss begründet erfolgen und kann auf Beschluss des nächstmöglichen PVT auch durch dieses aufgehoben werden. Bis zur Entscheidung des Beschwerdeausschusses werden entsprechende Personen nicht mehr durch die Pool-Verwaltung in Verfahren entsendet. Seine Arbeitsweise legt der Beschwerdeauschuss selbst fest und wird bei Bedarf von der Pool-Verwaltung organisatorisch unterstützt.
Die aktuellen Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind:
- Moritz Jahn (Bachelor Mathematik, TU Dresden)
- Dieter Weiler (Bachelor of Law in Teilzeit, Fernuniversität Hagen)
- Florens Förster (Angewandte Geofraphie, RWTH Aachen)
- Philippe Schneider (Physik und Mathematik, HHU Düsseldorf)
Gibt es Ihrerseits Anlass zur Beschwerde über ein von uns entsandte Pool-Mitglied? Bitte kontaktieren Sie den Beschwerdeausschuss unter pool-beschwerde@studentischer-pool.de