Beschwerdeausschuss

Im Rahmen pool-interner Qualitätsmanagement-Überlegungen wurde 2013 ein Beschwerdeausschuss aus bis zu drei Mitgliedern sowie bis zu drei stellvertretender Mitglieder eingerichtet. Der Ausschuss hat primär die Aufgabe, Beschwerden von Akkreditierungsagenturen, Hochschulen oder von Poolmitgliedern entgegenzunehmen, zu bewerten und die daraus resultierenden Konsequenzen innerhalb von acht Wochen festzulegen.

Die grundsätzlichen Erwartungen an Poolmitglieder im Rahmen des  Qualitätsverständnisses sind:

  • Vorbereitung des Verfahrens
  • Teilnahme an der Begehung
  • Mitwirkung am Bericht
  • Arbeit auf Grundlage der AR-Kriterien in AR-Verfahren
  • Nachbereitung (z.B. Teilnahme an der Überprüfung der Auflagenerfüllung)
  • Frühzeitige Absage im Falle einer Nicht-Teilnahme an einem Verfahren
  • Zeitnahe und freundliche Kommunikation mit allen Beteiligten

Daraus abgeleitet ergibt sich, dass es nicht mit dem Qualitätsverständnis des Pools vereinbar ist, wenn:

  • Keine vereinbarte Vorabstellungnahme eingereicht wird
  • Kein vereinbarter Beitrag zum Bericht geleistet wird
  • Anfragen nicht beantwortet werden

Konsequenzen aus der Behandlung des Vorfalls durch den Beschwerdeausschuss können sein:

  • Fehlende Grundlage für die Beschwerde
  • Aussprache einer Verwarnung
  • Ausschluss aus dem Programm- und/oder Systemakkreditierungspool

Die Entscheidung muss begründet erfolgen und kann auf Beschluss des nächstmöglichen PVTs wieder aufgehoben werden.

Die aktuellen Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind:

  • Marwin Haßfeld (Bachelorstudium Informatik, HS Schmalkalden)
  • Simon Beckmann (Bachelorstudium Lehramt Latein, Griechisch & Geschichte, Universität Münster)
  • Cao Son Ta (Diplomstudium Verkehrsingenieurwesen, TU Dresden)

Anlass zur Beschwerde?

Über das folgende Formular kann der Beschwerdeausschuss kontaktiert werden.
Name, E-Mail Adresse und Beschwerdeinhalt werden hierbei an den Beschwerdeauschuss weitergeleitet. Eine automatische Benachrichtigung des Eingangs einer Beschwerde (ohne Informationen) wird außerdem an den KASAP und die Pool-Verwaltung geschickt. Diese haben jedoch KEINE Möglichkeit den Inhalt der Beschwerde oder Identität der beschwerdeführenden Person einzusehen.