Einbringung als studentische Vertretung

Vorbereitung und Stellungnahme

Nach § 24 Abs. 2 der Musterrechtsverordnung sind die Studierendenschaften vor Ort z.B. durch Teilnahme an den zuständigen Gremien (Studienkommissionen etc.) an der Erstellung des Selbstberichts zu beteiligen. Da hierbei naturgemäß sehr verschiedene Interessen bzgl. der Darstellung entstehen, bietet es sich häufig an, nicht direkt am Selbstbericht mitzuschreiben, sondern eine gesonderte studentische Stellungnahme anzufügen, in der die im Selbstbericht beschriebenen Umstände ggf. nochmal kritisch beleuchtet und/oder ergänzt werden.

Um den Gutachter*innen die Nutzung der studentische Stellungnahme zu erleichtern ist es hilfreich, diese ähnlich dem Selbstbericht der Hochschule an den Kriterien und Vorgaben des Akkreditierungswesens auszurichten (Wie und auf welche Art und Weise addressiert der Fachbereich die Akkreditierungsvorgaben). Selbstverständlich können und sollten aber auch allgemeine Kritikpunkte, die nicht direkt eine strukturelle Vorgabe betreffen geäußert werden. Zum Teil haben lokale Studierendenschaften Bedenken, Kritik klar zu formulieren und sorgen sich um eventuell damit verbundene Konsequenzen in der Akkreditierungsentscheidung. Diese Bedenken sind unbegründet, da es sich in Akkreditierungsverfahren immer erst einmal um die Verbesserung des Studienangebotes dreht. Ein Entzug der Akkreditierung des Studiengangs ist äußerst selten. Zurückhaltung bei kritischen Punkten ist somit fast immer zu eurem Nachteil und untergräbt die Intention der Qualitätsentwicklung – Nur wenn kritische Punkte angesprochen werden können diese adäquat verbessert werden.

Wenn es ein Audit vor Ort gibt, ist in jedem Fall ein Gespräch mit Studierenden vorgesehen. Dabei kommt der Studierendenschaft vor Ort meist die Aufgabe zu, im Vorfeld die Studierenden für das Gespräch auszuwählen. Das Gespräch mit den Studierenden soll den Gutachter*innen zum Einen einen Eindruck vermitteln, wie Studierende in die internen Prozesse (Studiengangsentwicklung, Qualitätsmanagement etc.) eingebunden sind, zum Anderen möchten die Gutachter*innen auch individuelle Eindrücke von “Durchschnittsstudierenden” einholen. Bei einer Clusterakkreditierung (also mehrere Studiengänge) sollte darauf geachtet werden, dass aus jedem Studiengang auch mindestens eine Person vor Ort ist.

Während der Vor-Ort-Begehung

Die Zeit für das Gespräch mit den Gutachter*innen ist in der Regel recht knapp bemessen und es müssen zahlreiche Punkte abgearbeitet werden. Daher solltet ihr euch gut vorbereiten und überlegen, welche Punkte dem Auditteam mit welcher Priorität kommuniziert werden sollen.

Nach der Begehung

Sowohl der Auditbericht als auch das endgültige Votum der Akkreditierungsagentur werden der Hochschule bzw. dem Fachbereich zur Stellungnahme zugeleitet. Ob und in welcher Form die Studierendenschaft hier beteiligt wird unterscheidet sich sehr von Hochschule zu Hochschule. In jedem Fall sollten Bericht und endgültiges Votum der Studierendenschaft zugänglich gemacht werden, die dann je nach Inhalt selbstständig entscheiden kann, ob sie auf eine Beteiligung drängen möchte oder das Schreiben der Stellungnahme der Hochschule bzw. dem Fachbereich überlässt.

Wurde das Akreditierungsverfahren mit einem für die Studierendenschaft inakzeptablen Ergebnis abgeschlossen, stehen noch einige Möglichkeiten zur Intervention offen, die allerdings einige formale Hürden beinhalten. Daher sollte in einem solchen Fall zunächst der KASAP eingeschaltet werden, der gerne bei der Formulierung und formal korrekten Einreichungen von Beschwerden hilft und auch das Beschwerdeverfahren gemeinsam mit der Studierendenschaft begleitet.