Während der Vorbereitungsphase
Im Idealfall sind die Studierendenschaften vor Ort durch Teilnahme an den zuständigen Gremien (Studienkommissionen etc.) an der Erstellung des Selbstberichts beteiligt. Da hierbei naturgemäß sehr verschiedene Interessen bzgl. der Darstellung entstehen, bietet es sich häufig an, nicht direkt am Selbstbericht mitzuschreiben, sondern eine gesonderte studentische Stellungnahme anzufügen, in der die im Selbstbericht beschriebenen Umstände ggf. nochmal kritisch beleuchtet und/oder ergänzt werden.
Um den Gutachter*innen die Nutzung der studentische Stellungnahme zu erleichtern ist es hilfreich, diese ähnlich dem Selbstbericht der Hochschule an den Kriterien und Vorgaben des Akkreditierungswesens auszurichten (Wie und auf welche Art und Weise addressiert der Fachbereich die Akkreditierungsvorgaben). Selbstverständlich können und sollten aber auch allgemeine Kritikpunkte, die nicht direkt eine strukturelle Vorgabe betreffen geäußert werden.
Im Rahmen des Audits vor Ort ist in jedem Fall ein Gespräch mit Studierenden vorgesehen. Dabei kommt der Studierendenschaft vor Ort meist die Aufgabe zu, im Vorfeld die Studierenden für das Gespräch auszuwählen. Das Gespräch mit den Studierenden soll den Gutachter*innen zum Einen einen Eindruck vermitteln, wie Studierende in die internen Prozesse (Studiengangsentwicklung, Qualitätsmanagement etc.) eingebunden sind, zum Anderen möchten die Gutachter*innen auch individuelle Eindrücke von “Durchschnittsstudierenden” einholen und mit diesen diskutieren. Daher sollte bei der Zusammenstellung der Studierendengruppe darauf geachtet werden, dass sowohl einige Studierende beispielsweise aus der Fachschaft und/oder aus einschlägigen Gremien als auch Studierende ohne Hintergrund in der Hochschulpolitik anwesend sind. Bei letzterer Gruppe sollte darauf geachtet werden, dass aus jedem Studiengang, der begutachtet wird, auch mindestens eine Person vor Ort ist.
Während der Vor-Ort-Begehung
Die Zeit für das Gespräch mit den Gutachter*innen ist in der Regel recht knapp bemessen und es müssen zahlreiche Punkte abgearbeitet werden. Daher sollten die Studierenden aus Fachschaft/Gremien sich gut vorbereiten und überlegen, welche Punkte sie dem Auditteam mit welcher Priorität kommunizieren wollen.
Nach der Begehung
Sowohl der Auditbericht als auch das endgültige Votum der Akkreditierungsagentur werden der Hochschule bzw. dem Fachbereich zur Stellungnahme zugeleitet. Ob und in welcher Form die Studierendenschaft hier beteiligt wird unterscheidet sich sehr von Hochschule zu Hochschule. In jedem Fall sollten Bericht und endgültiges Votum der Studierendenschaft zugänglich gemacht werden, die dann je nach Inhalt selbstständig entscheiden kann, ob sie auf eine Beteiligung drängen möchte oder das Schreiben der Stellungnahme der Hochschule bzw. dem Fachbereich überlässt.
Wurde das Akreditierungsverfahren mit einem für die Studierendenschaft inakzeptablen Ergebnis abgeschlossen, stehen noch einige Möglichkeiten zur Intervention offen, die allerdings einige formale Hürden beinhalten. Daher sollte in einem solchen Fall zunächst der KASAP eingeschaltet werden, der gerne bei der Formulierung und formal korrekten Einreichungen von Beschwerden hilft und auch das Beschwerdeverfahren gemeinsam mit der Studierendenschaft begleitet.