Was ist Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung an Hochschulen, das in den meisten Bundesländern gesetzlich verpflichtend ist, mindestens jedoch erwartet wird. Dabei wird die Qualität von Hochschullehre, konkreter von Studiengängen, durch externe Expert*innen überprüft und in einem Gutachten bewertet. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine zeitlich befristete Akkreditierung.

In der praktischen Umsetzung werden Studiengänge und Hochschulen bezüglich der Einhaltung bestimmter Vorgaben sowie der Qualität der Studiengangsdurchführung beurteilt. Mithilfe einer entsprechenden Selbstdokumentation und meistens mit Hilfe eines Vor-Ort-Besuch (Audit) wird dies bewertet und es werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung gegeben.

Das (noch) häufigste Verfahren der Begutachtung ist als Programmakkreditierung bekannt. Dabei beauftragt die Hochschule eine Akkreditierungsagentur mit der Durchführung der Begutachtung. Diese hilft dann bei der Zusammenstellung der Unterlagen, sucht Gutachter*innen und begleitet diese auf dem Weg zum Gutachten. Die letztendliche Akkreditierungsentscheidung trifft dann aber der Akkreditierungsrat, das höchste Gremium im deutschen Akkreditierungssystem.

Studiengangsbegutachtungen

Weitere Ausprägungen der Programmakkreditierung sind Konzeptakkreditierung und Bündelakkreditierungen („Cluster“). Die Konzeptakkreditierung bezeichnet eine Programmakkreditierung vor Start des Studiengangs, dabei werden oft Studierende und Lehrende aus verwandten Studiengängen befragt. In Bündelakkreditierungen werden mehrere verwandte Studiengänge zusammen begutachtet. Grundsätzlich werden konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge zusammen betrachtet. Lehramtsstudiengänge werden je nach Überlappung im Bündel mit den Bachelor-Master-Studiengängen oder zusammen mit verwandten Lehramtsstudiengängen begutachtet.

Systemakkreditierung

Mittlerweile gibt es allerdings immer mehr sogenannte systemakkreditierte Hochschulen, die dafür zugelassen wurden die Begutachtung ihrer Studiengänge selbstständig zu organisieren und darauf aufbauend Akkreditierungen auszusprechen. Diese Begutachtungen heißen dann interne Verfahren und müssen weiterhin die Grundlagen der Programmakkreditierung befolgen (e.g. externe Gutachter*innen). Um als Hochschule systemakkreditiert zu werden muss ein umfängliches internes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut werden und durch eine Systemakkreditierung bewertet werden. Hierbei gibt es i.d.R. zwei mehrtägige Begutachtungen, durch die alle Elemente und Akteure des vorgestellten Qualitätsmanagementsystem überprüft werden. Das daraus resultierende Gutachten dient dem Akkreditierungsrat als Grundlage um die Systemakkreditierung stattzugegeben oder abzulehnen.

In beiden Fällen müssen externe Gutachter*innen am Verfahren beteiligt werden und das von ihnen erstelle Gutachten als Entscheidungsgrundlage dienen. Die Gutachter*innengruppe besteht mindestens aus zwei Professor*innen, einer Vertretung der Berufspraxis und einer/m Studierenden.

Sonstige Verfahren

Zusätzlich sind Alternative Verfahren abseits der existierenden Programm- und Systemakkreditierung möglich. Primäres Ziel dabei ist es grundsätzliche Erkenntnisse zu alternative Ansätzen externer Qualitätssicherung abseits der bekannten Akkreditierungsformen zu gewinnen.

Außerdem gibt es die „Institutionelle Akkreditierung“ bei der vom Wissenschaftsrat aus geprüft wird, ob eine private Hochschule „Hochschulförmig“ ist, sprich wissenschaftlichen und administrativen Standards entspricht.

Rechtsgrundlage

Die derzeit gültige Grundlage der Akkreditierung ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag. Dieser ist die Grundlage für die Studienakkreditierungsverordnungen der Länder. In der daraus resultierenden Musterrechtsverordnung sind Verfahren, Abläufe und Kriterien für Akkreditierungsverfahren in Deutschland festgeschrieben. Das deutsche Akkreditierungssystem ist ausserdem an den „European Standards and Guidelines“ (ESG) ausgerichtet

Wichtige Prüfaspekte

  • Qualifikationsziele
  • Studiengangskonzept
  • Studierbarkeit
  • Prüfungssystem
  • Ausstattung (Personell, Sachlich)
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
  • Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit