Was ist Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung an Hochschulen, das in den meisten Bundesländern gesetzlich verpflichtend ist, mindestens jedoch erwartet wird. Dabei wird die Qualität von Hochschullehre auf Ebene der Studiengänge durch externe Expert*innen überprüft und in einem Gutachten bewertet. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine zeitlich befristete Akkreditierung, in der Regel für einen Zeitraum von acht Jahren.

In der praktischen Umsetzung werden Studiengänge und Hochschulen bezüglich der Einhaltung bestimmter Vorgaben sowie der Qualität der Studiengangsdurchführung beurteilt. Mithilfe einer entsprechenden Selbstdokumentation und meistens mit Hilfe eines Vor-Ort-Besuchs (Audit) wird dies bewertet und es werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung gegeben.

Das häufigste Verfahren der Begutachtung ist als Programmakkreditierung bekannt. Dabei beauftragt die Hochschule eine Akkreditierungsagentur mit der Durchführung der externen Begutachtung. Diese hilft dann bei der Zusammenstellung der Unterlagen, sucht Gutachter*innen und unterstützt diese bei der Erstellung des abschließenden Gutachtens. Auf Basis dieser Einschätzung triff der Akkreditierungsrat die finale Akkreditierungsentscheidung. Der Akkreditierungsrat ist somit das zentrale Entscheidungsgremium im deutschen Akkreditierungssystem.

Formen der Studiengangsbegutachtung

Weitere Arten der Programmakkreditierung sind Konzeptakkreditierung und Bündelakkreditierungen („Cluster“). Die Konzeptakkreditierung bezeichnet eine Programmakkreditierung vor dem eigentlichen Start des betreffenden Studiengangs, dabei werden oft Studierende und Lehrende aus verwandten Studiengängen der Hochschule befragt. In Bündelakkreditierungen werden mehrere fachlich verwandte Studiengänge gemeinsam begutachtet. Grundsätzlich werden konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge oft zusammen betrachtet. Lehramtsstudiengänge werden je nach Überlappung im Bündel mit den Bachelor-Master-Studiengängen oder zusammen mit verwandten Lehramtsstudiengängen begutachtet.

Systemakkreditierung

Mittlerweile gibt es immer mehr sogenannte systemakkreditierte Hochschulen, die dafür zugelassen wurden, die Begutachtung ihrer Studiengänge selbstständig zu organisieren und darauf aufbauend interne Akkreditierungen auszusprechen. Diese Begutachtungen heißen interne Verfahren und müssen weiterhin die Vorgaben der Programmakkreditierung befolgen (bspw. die Einbindung externer Gutachter*innen). Um als Hochschule systemakkreditiert zu werden, muss ein internes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut werden und durch eine Systemakkreditierung bewertet werden. Hierbei gibt es i.d.R. zwei mehrtägige Begutachtungen, durch die alle Elemente und Akteur*innen des vorgestellten Qualitätsmanagementsystem überprüft werden. Das daraus resultierende Gutachten dient dem Akkreditierungsrat als Grundlage, um die Systemakkreditierung zu bewilligen oder abzulehnen.

Sowohl in der Programm-, als auch der Systemakkreditierung müssen externe Gutachter*innen am Verfahren beteiligt werden, wobei das von ihnen erstelle Gutachten als Entscheidungsgrundlage für den Akkreditierungsrat dient. Die Gutachter*innengruppe besteht mindestens aus zwei Professor*innen, einer Vertretung der Berufspraxis und einer*einem Studierenden.

Sonstige Verfahren

Zusätzlich sind Alternative Verfahren abseits der existierenden Programm- und Systemakkreditierung möglich. Primäres Ziel dabei ist es, grundsätzliche bzw. transferierbare Erkenntnisse zu alternativen Ansätzen externer Qualitätssicherung abseits der etablierten Akkreditierungsformen zu gewinnen.

Weiterhin gibt es die „Institutionelle Akkreditierung“ bei der durch den Wissenschaftsrat geprüft wird, ob Prozesse von privaten Hochschulen als „hochschulförmig“ zu bewerten sind, also den üblichen wissenschaftlichen und administrativen Standards von bereits etablieren Hochschulen entsprechen.

Rechtsgrundlage

Das deutsche Akkreditierungssystem ist grundsätzlich an den „European Standards and Guidelines“ (ESG) ausgerichtet und folgt europäischen Standards. Die eigentliche Rechtsgrundlage der Akkreditierung ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag. Dieser ist die Grundlage für die Studienakkreditierungsverordnungen der Länder. In der darauf aufbauenden Musterrechtsverordnung (MRVO) sind Verfahren, Abläufe und Kriterien für Akkreditierungsverfahren in Deutschland festgeschrieben. Im November 2024 wurde die MRVO novelliert, eine Umsetzung in die Vorgaben auf Landesebene findet derzeit (Stand: Mai 2025) statt und wird bis 2026 andauern. Auch der Studentische Akkreditierungspool war in den Überarbeitungsprozess der Musterrechtsverordnung umfassend eingebunden.

Wichtige Prüfaspekte auf Studiengangsebene

  • Qualifikationsziele
  • Studiengangskonzept
  • Studierbarkeit
  • Prüfungssystem
  • Ausstattung (Personell, Sachlich)
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
  • Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit