52. Poolvernetzungstreffen 16.12. – 18.12. (hybrid/Berlin)

Am Wochenende vom 16.12. – 18.12. findet das 52. Poolvernetzungstreffen (PVT) in Berlin in der Geschäftsstelle des fzs (Wöhlertstraße 19, 10115 Berlin) statt. Das PVT wird hybrid veranstaltet werden, sodass ihr euch online zuschalten könnt.

!!! Wichtig !!!
Da nach dem PVT eine Briefwahl stattfindet, brauchen wir Anmeldungen von allen am PVT teilnehmenden Personen, sodass wir die Briefwahlunterlagen möglichst schnell an die stimmtragenden Teilnehmer*innen der Pooltragenden Organisationen versenden können.

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Anmeldung und Anreise:
Die Anmeldung läuft über die Homepage. Auf www.studentischer-pool.de bitte bis zum 13.12. anmelden, sodass wir wissen, wieviele Plätze wir brauchen. Da ggf. nicht genügend Betten zur Verfügung stehen, wäre es super, wenn einzelne Teilnehmer*innen mit Isomatte und Schlafsack anreisen. Nähere Informationen gibt es dann nach erfolgter Anmeldung.

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Anträge:
Falls ihr Anträge oder Fragen habt oder eure Kandidatur einreichen möchtet, könnt ihr mir diese gerne zusenden. Bei Kandidaturen für eines der Gremien (siehe unten) könnt ihr mir eine bis zu 1500 Zeichen lange Vorstellung schicken, welche wir in den PVT Reader einfügen können.

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Tagesordnung:
Siehe Poolreader

Poolreader:
LINK

Zoom-Link:
https://zoom.us/j/96919016407?pwd=aDNyZStHN0FlaGFmeVI2bERQQ1RYdz09

Start Poolvernetzungstreffen:
17.12. um 13 Uhr

Ende Poolvernetzungstreffen:
18.12. um spätestens 15 Uhr

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Ausgeschriebene Gremien:

*** Nominierung eines stud. Mitglieds im Akkreditierungsrat ***

Da eines der studentischen AR-Mitglieder zurücktreten wird, suchen wir nach Kandidat*innen. Das PVT nominiert die studentischen Akkreditierungsratsmitglieder nach Möglichkeit geschlechterquotiert und mit Rücksicht auf eine gleichmäßige Vertretung der Hochschultypen. Die aktuellen stud. Mitglieder des Akkreditierungsrats sind Lina Irscheid (hört auf), Milan Grammerstorf sowie Daniel Irmer (Stellvertretung).

Worum geht es?

Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Der Akkreditierungsrat wird von der Kultusministerkonferenz [sic!] (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz [sic!] (HRK) eingesetzt. Im AR sind Vertreter*innen der  Hochschulen, der Länder, der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden, der Studierenden sowie internationale Expert*innen Mitglied. Weitere Personen, wie Vertreter*innen der Agenturen, der HRK und der privaten Hochschulen gehören dem Rat in  beratender Funktion an.  Die Amtszeit für die studentischen Vertreter*innen beträgt zwei Jahre. Seit dem 1. Januar 2018 hat der Akkreditierungsrat die Aufgabe, Studiengänge und Hochschulen, denen das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates verliehen werden soll, zu akkreditieren. Er fällt also auf Basis der von den Gutachter*innen und Agenturen verfassten Gutachten die Akkreditierungsentscheidung.

Welche Erfahrungen solltest du haben? Was solltest du mitbringen?

Du solltest dich bereits hochschulpolitisch engagieren, Erfahrungen in der Arbeit der studentischen und akademischen Selbstverwaltung gesammelt haben, sowie dich mit dem Bologna-Prozess und der Weiterentwicklung von Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss im Allgemeinen sowie dem Akkreditierungssystem im Besonderen auseinandergesetzt haben. Die Erfahrung, an Akkreditierungsverfahren teilgenommen zu haben, sowie ein Überblick über unterschiedliche Fächerkulturen und regionale Besonderheiten ist von Vorteil. Neben der Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen werden in den nächsten zwei Jahren die folgenden Themen relevant sein:

• Weiterentwicklung belastbarer Arbeitsweisen und Verfahren innerhalb des Akkreditierungsrates, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu  gewährleisten, ohne dass die Qualität der Studiengänge darunter leidet

• Evaluation der Musterrechtsverordnung durch die Länder und mögliche Folgen für das Akkreditierungswesen

• Sicherstellung der Qualität der Verfahren (trotz Wegfall der Stichproben bei den Agenturen)

• (Weiter)Entwicklung der verschiedenen Gutachtenraster

• Durchf ̈uhrung und Entscheidung erster Alternativer Verfahren

Was wären deine Aufgaben? Wie viel Arbeit ist das?

Der AR als solcher tagt zurzeit fünf Mal jährlich, ein- oder zweitägig und für die Dauer der Corona-Pandemie digital. Die Termine sind ein Jahr im Voraus bekannt und an diesen Sitzungen sollst du auf jeden Fall teilnehmen. Die Vor- und Nachbereitungszeit für die Sitzungen sollte dabei nicht unterschätzt werden. Außerdem werden regelmäßig Ar-beitsgruppen zur Erarbeitung von Vorlagen zu einem spezifischen Thema eingesetzt, die in unregelmäßigen Abständen tagen. Als studentisches Mitglied im Akkreditierungsrat bist du außerdem qua Amt, mit beratender Stimme, kooptiertes Mitglied im KASAP. Das heißt, du solltest mit dem KASAP in Kontakt stehen, diesen nach Möglichkeit bei  seiner Arbeit unterstützen und natürlich an Poolvernetzungstreffen teilnehmen, um regelmäßig über neue Entwicklungen berichten zu können und einen Austausch zwischen Poolmitgliedern und dem Akkreditierungsrat zu ermöglichen. Wir würden uns außerdem freuen, wenn du auch zwischen den Sitzungen den Pool und seine Mitglieder über  Entwicklungen auf dem Laufenden hältst und auf die Erfahrungen und die Vielfalt der Pool-Mitglieder bei der Entscheidungsfindung einbeziehst. Aktuelle Entwicklungen aus dem Rat sollten auch mit dem Teamer*innenpool rückgekoppelt werden, um in der Schulung neuer Gutachter*innen Berücksichtigung zu finden. Darüber hinaus wirst du potentiell zu verschiedenen Veranstaltungen und Tagungen eingeladen, um die studentische Meinung zu vertreten (z.B. von der HRK, von Gewerkschaften,etc.). Die Mitgliedschaft im Akkreditierungsrat schließt die Teilnahme an Akkreditierungsverfahren, bei denen das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben wird, ebenso wie die Mitgliedschaft in Gremien der in Deutschland t ̈atigen Akkreditierungsagenturen, aus.

Wie kannst du kandidieren?

Deine Kandidatur sollte mindestens deinen Namen, deine Hochschule, eine Kontaktmöglichkeit, sowie einen maximal 1500 Zeichen langen Bewerbungstext enthalten. Beachte, dass dein Name, deine Hochschule und der Bewerbungstext an die Pooltragenden Organisationen weitergeleitet  werden. Sofern du dies wünschst werden auch Kontaktmöglichkeiten versendet. Sollte dein Bewerbungstext ̈uber 1500 Zeichen hinausgehen, wird vor der Verschickung beim 1500sten Zeichen abgeschnitten. Weitere Unterlagen wie Lebenslauf  werden  ausschließlich  auf  dem Poolvernetzungstreffen den Delegierten digital zur Verfügung gestellt. Zum Poolvernetzungstreffen solltest  du  dich  für eine Befragung digital zuschalten. Wenn du darüber nachdenkst zu kandidieren und/oder Fragen hast,  zögere nicht die aktuellen studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrats, Lina und Daniel ( pool-ar@studentischer-pool.de ) zu kontaktieren. Bitte sende deine Kandidatur nach Möglichkeit bis zum 17. Dezember 2021 an den  KASAP ( pool-kasap@studentischer-pool.de ), um diese an die Pooltragende Organisationen verschicken zu können.

*** KASAP ***

Der Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools (KASAP) leitet die Tagesgeschäfte des Pools und trifft unaufschiebbare Entscheidungen zwischen den einzelnen PVTs. Der KASAP besteht in der Regel aus 3-5 Mitgliedern. Die Kernaufgabe des KASAP ist neben der internen Organisation des Pools, die externe Repräsentation sowie die Vor- und Nachbereitung der PVTs, die Umsetzung der Beschlüsse des PVTs sowie die Seminarorganisation des Pools. Besonders nicht-männliche Personen und Studierende von Fachhochschulen oder Hochschulen Angewandter Wissenschaft sind dazu aufgerufen sich für den KASAP zu bewerben. Er wird für ein Jahr gewählt und Nachbesetzungen sind möglich. Die Legislatur des jetzigen KASAPs endet zum 52. PVT. Der KASAP wird für ein Jahr ins Amt gewählt. Neben den gewählten Mitgliedern gehören die Verwaltung, die studentischen Mitglieder im Akkreditierungsrat und weitere Freiwillige für besondere Aufgaben dem KASAP kooptiert an. Eine PDF zur KASAP Sprechstunde, in der der vorletzte KASAP seine Arbeit vorgestellt hat, findet ihr unter folgendem Link: https://drive.google.com/file/d/1WffH2wmPqcHAy6Fz7oiT93o5iFb5ZIf7/view?usp=sharing

*** Beschwerdeausschuss ***

Der Beschwerdeausschuss hat zur Aufgabe die Bearbeitung von Beschwerden über Poolmitglieder, sowie die Entscheidungsfindung bzgl. etwaiger Konsequenzen. Dabei arbeitet der Beschwerdeausschuss mit drei Mitgliedern kollegial untereinander. Der Arbeitsaufwand divergiert leicht und ist direkt abhängig von der Anzahl an Beschwerden. In der Vergangenheit war das durchschnittlich eine Beschwerde pro Jahr. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beläuft sich der Arbeitsaufwand auf circa 30 bis 120 Minuten (je nach Umfang der Beschwerde). Zum Poolvernetzungstreffen reicht der Beschwerdeausschuss einen Bericht ein. Ansonsten ist der Arbeitsaufwand eher gering.

*** Awarenessteam ***

Auf Beschluss des 44. PVTs hin suchen wir 3 Personen für das Awarenessteam. Ebenfalls auf dem 44. PVT wurde die folgende Aufgabenstellung an das Awarenessteam formuliert:

Das Awarenessteam steht Poolmitgliedern innerhalb des Akkreditierungswesens zur Beratung und zur Klärung von diskriminierenden Situationen

zur Verfügung. Das Awarenessteam berichtet mindestens einmal jährlich auf dem PVT über seine Arbeit. Es begleitet auch das PVT und wird auf Schulungsseminaren des Pools vorgestellt, um auch für diskriminierende Situationen auf Seminaren des Pools ansprechbar zu sein. Das Awarenessteam kann von der Verwaltungsstelle Daten über die Poolmitglieder erhalten, um eine genderspezifische Verteilung der Bewerbungen auf Verfahren zu analysieren. Die Regelungen der DSGVO sind zu beachten. Diese sind zum frühst möglichsten Zeitpunkt zu anonymisieren. Es ist die Aufgabe des Awarenessteams, dem KASAP und dem PVT Maßnahmen zur Förderung unterrepräsentierter Gruppen vorzuschlagen. Das Awarenessteam verpflichtet sich alle Daten und Situationen vertraulich zu behandeln.

Was stellen wir uns also als Voraussetzung vor?

Unser Ziel ist es natürlich ein möglichst diverses Team aufzustellen. Darüber hinaus
*solltest du mit dem Akkreditierungswesen bekannt sein
*einen Grundstock an Erfahrung im Bereich Gleichstellungs- oder Awarenessarbeit mitbringen
*bereit sein, dich im Rahmen deiner Arbeit über das Thema Awareness weiterzubilden
*Spaß und Leidenschaft für das Thema mitbringen

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